Wie Sie Ihren Führerschein ordnungsgemäß erwerben, beschreiben wir hier, und in der zweiten und dritten Anreise den
jeweiligen Ablauf Ihres Aufenthaltes in Polen.
Doch zunächst noch einmal die Voraussetzungen !!!!!!
Zum Zeitpunkt der Erteilung müssen Sie mindestens 185 Tage im Ausstellungsland mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein!
Innerhalb einer Sperrfrist dürfen Sie die Führerscheinprüfung ablegen, aber der Führerschein wird erst nach Ablauf der
Sperrfrist beantragt und ausgestellt.
Bei theoretischem und praktischem Unterricht, und bei der theoretischen und praktischen Prüfung, erscheinen Sie ohne
vorheriger Einnahme von Drogen und/oder Alkohol, oder anderer Betäubungsmittel l!!!
Ihre 1. Anreise
Sie kommen mit dem Zug bis Frankfurt/Oder und werden dort von uns abgeholt.
Sie kommen mit einem Wagen, lassen sich in die in die Stadt Gorzow, direkt in unser Büro bringen.
Sie fahren mit unserem Shuttle direkt nach Gorzow in unser Büro
Sie bringen folgende Unterlagen und Ausweise mit:
Personalausweis, oder Reisepass mit mindestens 6 monatiger Gültigkeit
Bank-Kontokarte auf Ihren eigenen Namen ausgestellt
Gesetzliche Krankenversicherungskarte mit sechs monatiger Gültigkeit
Sie sind privat versichert, dann lassen Sie sich bitte schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen, dass die
Krankenversicherung auch für das europäische Ausland gültig ist.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Unterlagen, Papiere in gutem Zustand, ohne Flecken und Knicke sind. Das
polnische Bürgeramt kann die Bearbeitung sonst eventuell verweigern
Dann fahren wir zusammen in das zuständige Bürgeramt der Stadt Gorzow Wlkp, dort werden Sie im Beisein eines polnisch
sprechenden Kollegen/Kollegin Ihre Bürgerkarte beantragen.
Danach geht es zum Fotografen und wir lassen dem polnischen Anspruch entsprechende Fotos für Ihren Führerschein machen.
Deutsche Fotos werden nicht anerkannt, da Polen andere Anforderungen hat.
Dann treten Sie Ihre Rückreise nach zu Hause an, wenn Sie unseren Shuttle Service nutzen bringen wir Sie wieder nach Hause.